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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen - Hemsson B.V.

Nicht-Verbraucher

Fassung August 2013

Artikel 1. Definitionen

a.   Hemsson

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hemsson B.V., mit Sitz in Wierden und Hauptgeschäftsstelle in 7642 NP Wierden, Stegeboersweg 11, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 64929442 (im Folgenden: Hemsson).

b.   Kunde

Der Nicht-Verbraucher, der Hemsson mit der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen beauftragt, wird als Kunde bezeichnet.

c.  Nicht-Verbraucher

Jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die mit ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrem Beruf zusammenhängen und die daher nicht als Verbraucher angesehen werden kann.

d.  Bestellung oder Auftrag

Eine Bestellung oder ein Auftrag liegt vor, wenn der Kunde Hemsson auffordert, Waren und/oder Dienstleistungen zu liefern.

e.  Vertrag

Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung oder des Auftrags durch Hemsson zustande. Dies gilt auch, wenn der Kunde den von Hemsson angebotenen Preis vollständig bezahlt hat, es sei denn, Hemsson teilt dem Kunden unverzüglich mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und erstattet den entsprechenden Betrag.

f.  Produkt(e)

Alle von Hemsson an seine Kunden gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen.

Artikel 2 Anwendbarkeit 

1.    Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge, unter denen Hemsson Produkte, gleich welcher Art, an seinen Kunden liefert, auch wenn diese Produkte nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen genannt werden. Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

2.    Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für Verträge mit Hemsson, für deren Ausführung Hemsson Dritte einschalten muss.

3.    Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für die Mitarbeiter von Hemsson und seine Geschäftsleitung.

4.    Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde verwendet, werden von Hemsson ausdrücklich zurückgewiesen.

5.   Die Ungültigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Hemsson und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei diese neuen Bestimmungen so weit wie möglich mit dem Zweck und dem Umfang der ursprünglichen Bestimmungen übereinstimmen werden.

6.   Besteht Unklarheit über die Auslegung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen, so ist diese nach dem Geist und der Absicht dieser Bestimmungen auszulegen.

7.   Jede Situation zwischen den Parteien, die in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehen ist, wird nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Bedingungen beurteilt.

8.   Das Versäumnis von Hemsson, die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Bedingungen durchzusetzen, bedeutet nicht, dass diese Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass Hemsson jegliches Recht verloren hat, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

9.   Durch die Annahme eines Angebots und/oder die Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde die Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen.

10. Der Kunde und Hemsson erkennen die Rechtsgültigkeit der elektronischen Kommunikation an.

Artikel 3 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise 

1.    Alle Angebote von Hemsson sind freibleibend, es sei denn, es wird eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot wird ungültig, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist.

2.   Hemsson ist nicht an seine Angebote gebunden, wenn der Kunde weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Übertragungsfehler enthält.

3.   Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise ab Lager. Die Preise verstehen sich daher ausschließlich Transportkosten, sonstiger im Zusammenhang mit der Lieferung anfallender Kosten, Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben. Änderungen der Löhne oder der Material- bzw. Rohstoffkosten, soweit sie unmittelbar für die vereinbarte Leistung verbraucht bzw. verwendet werden, können von Hemsson ohne weiteren Aufschlag weitergegeben werden. Dazu gehören auch Kostensteigerungen infolge von (zusätzlichen) Prüf- und Sicherheitsanforderungen, die Hemsson und/oder der Partei, von der Hemsson seine Produkte (Teile für seine Produkte) bezieht, von der Regierung oder anderweitig auferlegt werden.

4.   Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Hemsson nicht dazu, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

5.    Wenn der im Vertrag zwischen dem Kunden und Hemsson angegebene Preis in einer anderen Währung als dem Euro ausgedrückt ist, ist Hemsson berechtigt, Wechselkursschwankungen in voller Höhe zu berechnen.

Artikel 4. Höhere Gewalt 

1.   Hemsson ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und weder nach dem Gesetz noch nach einem Rechtsakt noch nach allgemein anerkannter Praxis zu seinen Lasten geht.

2.   In diesen Allgemeinen Bedingungen bedeutet der Begriff höhere Gewalt neben allem, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die außerhalb des Einflusses von Hemsson liegen, aufgrund derer Hemsson seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Dazu gehören auch Streiks bei Hemsson oder Dritten. Hemsson hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Hemsson seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

3.   Während des Zeitraums der höheren Gewalt kann Hemsson die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sie der anderen Partei gegenüber zu einer Entschädigung verpflichtet ist.

4.   Sofern Hemsson seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und die bereits erfolgte oder noch zu erbringende Teilleistung einen eigenständigen Wert hat, ist Hemsson berechtigt, den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um eine Rechnung für einen gesonderten Vertrag.

Article 5. samples, models and examples 

If Hemsson has shown or provided a model, sample or example, this shall only be considered as an indication. The properties of the goods to be delivered may differ from the sample, model or example, unless it has been expressly agreed that the goods will be delivered in accordance with the sample, model or example shown or provided.

Artikel 6 Lieferung 

1.   Hemsson wird die Bestellung sofort nach Lieferbereitschaft der Produkte liefern. Alle von Hemsson genannten (Liefer-)Termine für die Lieferung der Produkte sowie deren Installation werden auf der Grundlage der Hemsson zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen festgelegt, sind jedoch niemals verbindlich. Wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät Hemsson erst nach einer schriftlichen Inverzugsetzung in Verzug. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ersatz eines wie auch immer gearteten Schadens, wenn Hemsson wie hier beschrieben in Verzug ist.

2.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung alle Angaben zu machen, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts erforderlich sind. Stehen Hemsson die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen oder aus anderen, dem Auftraggeber zuzurechnenden Gründen nicht zur Verfügung, so gelten die Produkte als am Liefertag oder an dem Tag, an dem sie dem Auftraggeber zur Auslieferung übergeben wurden, oder an dem Tag, an dem die Produkte zur Abholung bereitstehen, geliefert. Hemsson ist berechtigt, die entstandenen Kosten nach seinen üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.

3.   Transportschäden und Schäden am Eigentum des Kunden, die auf die Lieferung oder Rücknahme von Produkten von Hemsson zurückzuführen sind, müssen unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden) dem Transportunternehmen und Hemsson gemeldet werden. Hemsson übernimmt keine Haftung für solche Schäden, wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet werden.

4.   Wenn die vom Kunden bereitgestellten Waren und/oder die von Hemsson erstellten Produkte nicht abgeholt werden, bewahrt Hemsson sie sechs Wochen lang auf, beginnend mit dem Datum der Bestellung. Hemsson übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Lagerung entstehen können.

5.    Nach Ablauf der in Absatz 4 dieses Artikels genannten Frist erlöschen alle (Eigentums-)Ansprüche des Auftraggebers, und Hemsson ist nicht mehr verpflichtet, insbesondere nicht zur Rückerstattung geleisteter (Voraus-)Zahlungen.

Artikel 7. Akzeptanz 

1.   Die von Hemsson gelieferten Produkte gelten zu dem Zeitpunkt als vom Kunden angenommen, zu dem die Produkte gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Bedingungen geliefert werden.

2.   Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie dem Kunden geliefert werden oder zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

3.   Wenn die Gegenpartei die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Gefahr der Gegenpartei gelagert. In diesem Fall trägt die Gegenpartei alle zusätzlich anfallenden Kosten, darunter auf jeden Fall die Lagerkosten.

Artikel 8. Zeitpunkt des Gefahrenübergangs

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte von Hemsson an den Kunden geliefert werden.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

1.   Hemsson behält sich das Eigentum an allen von ihm an den Kunden gelieferten Produkten vor, bis alle Forderungen von Hemsson gegenüber dem Kunden in Bezug auf die gelieferten Produkte und die mit den gelieferten Produkten verbundenen Dienstleistungen vollständig beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt dient auch als Sicherheit für die Forderungen von Hemsson gegenüber dem Kunden wegen Nichteinhaltung der oben genannten Vereinbarung(en).

2.   Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Produkte auch an Dritte unter Eigentumsvorbehalt zu liefern.

3.   Hemsson ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte unabhängig davon, ob sie benutzt wurden oder nicht, zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Hemsson nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllt hat oder wenn es gute Gründe für die Annahme gibt, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Hemsson nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllen wird.

4.   Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Hemsson Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers in der von Hemsson gewünschten Form und Höhe unverzüglich zu leisten.

Artikel 10. Gewährleistung

1.   Hemsson gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung, dass die gelieferten Waren frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sind.

2.   Wenn die Ware einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler aufweist, hat der Kunde das Recht, die Ware reparieren zu lassen. Bei Beanstandungen der Reparatur kann Hemsson die Sache ersetzen. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Ersatzlieferung, wenn eine Reparatur der Sache nicht möglich ist.

3.   Die Gewährleistung entfällt, wenn der Schaden auf unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der Anleitung zurückzuführen ist.

4.   Bezieht sich die Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt, so beschränkt sich die Garantie auf die vom jeweiligen Hersteller für dieses Produkt gewährte Garantie. 

Artikel 11. Mängel; Rügefristen

1.   Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte bei der Lieferung oder so schnell wie möglich danach zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Der Kunde muss sich vergewissern, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, und zwar

- ob die richtigen Produkte geliefert worden sind;

- ob die gelieferten Produkte in Bezug auf die Menge (Menge und Anzahl) den getroffenen Vereinbarungen entsprechen;

- ob die gelieferten Produkte die vereinbarte Beschaffenheit oder, in Ermangelung einer solchen, die Anforderungen erfüllen, die für den normalen Gebrauch und/oder für gewerbliche Zwecke gestellt werden können.

Es wird davon ausgegangen, dass ein die Lieferung der Produkte begleitender Frachtbrief, ein Packzettel oder ein ähnliches Dokument die Menge der gelieferten Produkte korrekt angibt, es sei denn, die Hemsson mitgeteilte Beanstandung des Kunden bezog sich auf die Menge.

2.   Wenn sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt werden, muss der Kunde dies Hemsson unverzüglich nach der Lieferung mitteilen.

3.   Nicht sichtbare Mängel hat der Auftraggeber Hemsson innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

4.   Auch bei rechtzeitiger Rüge bleibt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung und Abnahme der erteilten Aufträge bestehen.

5.   Produkte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hemsson an Hemsson zurückgeschickt werden.

6.   Geringfügige Abweichungen, die handelsüblich sind, können nicht als Reklamationsgrund gelten.

7.   Wenn der Kunde die gelieferten Produkte vertreibt und/oder weiterverkauft und/oder vertreibt, erlischt jegliches Recht auf Reklamation.  

 

Artikel 12 Zahlung, Verzug, Inkassokosten 

1.   Zahlungen können auf die im Bestellvorgang angegebene(n) Art(en) (iDEAL, Banküberweisung, einmalige Abbuchung, PayPal, Rechnung) vorgenommen werden. Bei Zahlungen per Bank oder Giro ist das Datum der Zahlung das Datum, an dem der Betrag auf dem Bankkonto von Hemsson gutgeschrieben wird.

2.   Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung vor der Lieferung zu erfolgen.

3.   Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen dienen immer zur Begleichung der geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Wenn ein Auftrag in Teilen ausgeführt wird, ist Hemsson berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen. Hemsson ist berechtigt, die Lieferung von Teilen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, auszusetzen, bis die in Rechnung gestellten Teile vollständig bezahlt worden sind.

4.   Der Auftraggeber darf an den Auftraggeber zu zahlende Beträge nicht mit von Hemsson zu fordernden Beträgen verrechnen, es sei denn, er hat von Hemsson die ausdrückliche Erlaubnis zur Verrechnung erhalten.

5.   Der Auftraggeber gerät von Rechts wegen in Verzug, wenn die von Hemsson gesetzten Zahlungsfristen überschritten werden, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, und alle Forderungen von Hemsson an den Auftraggeber werden dann sofort fällig.

6.   Ab dem Tag der Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen auf die Beträge zu zahlen, die er aufgrund der verspäteten Erfüllung schuldet.

7.   Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Hemsson entstehen, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers zu erreichen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von € 250,- (ohne MwSt.).

8.   In dem in Absatz 5 genannten Fall behält sich Hemsson die Möglichkeit vor, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen.

 

Artikel 13 Kaufverpflichtung 

1.   Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistung von Hemsson erforderliche und von Hemsson verlangte Mitwirkung zu gewähren, wozu ausdrücklich die Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Produkte gehört.

2.   Die Lieferung der Produkte gilt als verweigert, wenn die bestellten Produkte dem Auftraggeber zur Lieferung angeboten wurden, die Lieferung sich jedoch aufgrund von Umständen, die Hemsson nicht zuzurechnen sind, als unmöglich erwiesen hat. Der Kunde gerät dann sofort in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Der Tag, an dem die Verweigerung eintritt, gilt als Tag der Lieferung der Produkte.

3.   Die Hemsson durch diesen Verzug entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, unbeschadet der sonstigen Rechte von Hemsson in Bezug auf diesen Mangel des Auftraggebers.

Artikel 14 Geistiges Eigentum 

Hemsson behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund der Gesetze und Vorschriften über geistige Eigentumsrechte zustehen. Der Kunde darf auf den von Hemsson gelieferten Produkten keine Markennamen angeben.

Artikel 15 Haftung 

1.   Hemsson haftet nur für Sachschäden, sofern der Schaden entweder durch Mängel an den gelieferten Produkten oder durch einen Hemsson zuzurechnenden Mangel an Personen oder Gütern, die von Hemsson im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag eingesetzt werden, verursacht wird.

2.   Die oben genannte Haftung von Hemsson beschränkt sich auf Schäden, die sich unmittelbar aus der Erfüllung des Vertrages ergeben, und auf einen Höchstbetrag, der dem vom Kunden an Hemsson für das Produkt gezahlten Preis entspricht.

3.   Hemsson haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit entgangenem Gewinn, Schadenersatz für den Verlust oder die Vernichtung von Daten (Dateien), entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen und Unterbrechungen aufgrund eines Fehlers in einem Geschäftsprozess oder Schäden aufgrund einer Fristüberschreitung sowie für andere indirekte oder Folgeschäden. Der Kunde stellt Hemsson von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

4.   Hemsson haftet auch nicht, wenn die zu liefernde Ware für den vom Auftraggeber gewünschten Verwendungszweck nicht geeignet ist, sofern dieser Zweck Hemsson nicht bekannt gegeben wurde. Der Auftraggeber hat die Eignung selbst zu prüfen.

5.   Hemsson haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass oder nachdem der Auftraggeber die gelieferten Produkte in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet hat, sie an einen Dritten geliefert hat oder von einem Dritten zum Gebrauch hat liefern lassen.

6.   Hemsson schließt die Haftung für Schäden nicht aus, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Hemsson oder eines seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

 

Artikel 16 Höhere Gewalt 

1.   Der Begriff der höheren Gewalt im Sinne dieses Artikels umfasst Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtungen von Hemsson ganz oder teilweise verhindern und die nicht von Hemsson zu vertreten sind. Dazu gehören Streiks, Feuer und andere Störungen des Betriebs von Hemsson oder seiner Lieferanten, staatliche Maßnahmen und Verzug von Lieferanten.

2.   In einem solchen Fall ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hemsson wird den Kunden so schnell wie möglich über das Eintreten einer solchen Situation informieren.

3.   Beträgt der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtung durch Hemsson aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, mehr als einen Monat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag per Einschreiben zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist und ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.

 

Artikel 17 Beendigung 

Wenn der Auftraggeber einer Verpflichtung gegenüber Hemsson aus dem Vertrag nicht nachkommt oder im Falle des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder im Falle der Beschlagnahme seiner Güter ist Hemsson berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, unbeschadet der Rechte von Hemsson auf Schadenersatz.

 

Artikel 18 Produkte von Dritten 

If and insofar Hemsson delivers Products of third parties to the Customer, provided that the Customer has been informed of this in writing by Hemsson, the conditions of those third parties shall apply to those Products, replacing the provisions of these conditions which deviate from them. The Customer accepts the terms and conditions of third parties referred to above. The conditions referred to above will be provided by Hemsson. If and insofar as the conditions of third parties referred to above are deemed not to be applicable to the relationship between Hemsson and the Customer for any reason, the provisions of these General Conditions shall apply.

 

Artikel 19 - Allgemeines 

1.   Wenn Hemsson zu irgendeinem Zeitpunkt oder von Zeit zu Zeit ein Recht oder einen Rechtsbehelf, der ihm gemäß dem Vertrag zusteht, nicht in Anspruch nimmt, ist dies weder als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf anzusehen noch als solcher auszulegen.

2.   Hemsson ist berechtigt, den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

3. Die Bereitstellung von technischen Informationen, Ratschlägen oder Anweisungen durch Hemsson kann niemals als Gewährung einer Garantie oder Lizenzgebühr ausgelegt werden.

4.   Die Überschriften über den Artikeln dieser Bedingungen dienen nur als Referenz und haben als solche keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrages.

5.   Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen und den Bestimmungen des Einzelvertrags haben die Bestimmungen des Einzelvertrags Vorrang.

6.   Jede Forderung an Hemsson, gleich aus welchem Grund, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergibt, verjährt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung des Grundes geltend gemacht wird.

 

Artikel 20 Ausfuhr 

1.   Im Falle der Ausfuhr von Produkten durch den Kunden gelten die einschlägigen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde stellt Hemsson von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Verstößen gegen die betreffenden Ausfuhrbestimmungen frei, die dem Kunden zuzurechnen sind.

2.   Im Falle des Exports der Produkte ist Hemsson nicht dafür verantwortlich, dass die zu liefernden Waren den technischen Anforderungen, Normen und/oder Vorschriften entsprechen, die durch Gesetze oder Vorschriften des Landes, in dem die Waren verwendet werden sollen, auferlegt werden. Dies gilt nicht, wenn dies bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde und alle erforderlichen Informationen und Spezifikationen vorgelegt wurden.

3.   Sonstige technische Anforderungen des Kunden an die zu liefernden Waren, die von den Standardanforderungen abweichen, müssen vom Kunden ausdrücklich festgelegt und von Hemsson bei Abschluss des Kaufvertrags akzeptiert werden.

 

Artikel 21 Ausschluss des Wiener Kaufrechts 

Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980; CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn und soweit die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwischen dem Kunden und Hemsson zu schließenden Verträge von diesem Übereinkommen abweichen. 

 

Artikel 22 Anwendbares Recht, Streitigkeiten 

Auf die in den Allgemeinen Bedingungen geregelten Verträge sowie auf alle weiteren Verträge, die sich daraus ergeben, ist niederländisches Recht anwendbar. Alle diesbezüglichen Streitigkeiten werden von dem zuständigen Gericht am Ort der Niederlassung von Hemsson entschieden. Streitigkeiten, für die das Gericht in erster Instanz zuständig ist, werden von dem Gericht in Overijssel, Niederlande, entschieden. 

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