Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferbedingungen Arli Group BV, handelnd unter dem Namen Dutch Home Company
Version September 2025
Artikel 1: DEFINITIONEN
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, handelt es sich bei den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Wörtern und Ausdrücken um definierte Wörter und Ausdrücke mit der folgenden Bedeutung:
- Angebot/Angebot : jedes Angebot von Arli zum Abschluss einer Vereinbarung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen : diese Allgemeinen Lieferbedingungen von Arli.
- Arli : die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Arli Group BV, die unter dem Namen Dutch Home Company handelt, mit Sitz in Almelo, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 06073466, ist der Anwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher : jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Fernabsatzkauf : der Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem Arli bis einschließlich zum Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet hat (z. B. Verkäufe ausschließlich über die Website oder den Online-Shop von Arli).
- Bestellung : eine Angebotsanfrage, Bestellung, Abtretung oder Kaufbestellung der Gegenpartei an Arli in Bezug auf zu liefernde Produkte.
- Vereinbarung : jede Vereinbarung zwischen den Parteien über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder damit verbundenen Dienstleistungen durch Arli an die andere Partei.
- Partei(en) : Arli und/oder die Gegenpartei.
- Produkt(e) : alle materiellen Gegenstände, die Arli an die Gegenpartei liefert.
- Gegenpartei : der Verbraucher, die in gewerblicher oder beruflicher Funktion handelnde(n) natürliche(n) Person(en) und/oder die juristische(n) Person(en), der/denen Arli ein Angebot unterbreitet und/oder mit der/dem Arli einen Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder damit verbundener Dienstleistungen abschließt.
Artikel 2: ANWENDBARKEIT
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge mit Arli. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit Arli, zu deren Durchführung Arli Dritte einschalten muss.
- Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen (vorherigen) Vertrag galten, gelten sie automatisch – ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf – für jeden nachfolgenden Vertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wird, sofern zwischen den Parteien hinsichtlich des betreffenden Vertrags nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Arli lehnt die Anwendbarkeit allgemeiner oder besonderer (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei für einen Vertrag ausdrücklich ab, es sei denn, Arli hat die Geltung der genannten Bedingungen für den Vertrag ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Annahme der Anwendbarkeit der Bedingungen der Gegenpartei für einen Vertrag bedeutet nicht, dass diese Bedingungen stillschweigend für einen später abgeschlossenen Vertrag gelten.
- Im Falle der Nichtigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Gegenpartei bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag uneingeschränkt anwendbar. Die Parteien werden sich abstimmen, um eine nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine gültige oder nicht anfechtbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung am besten entspricht.
- Soweit ein Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gelten die Bestimmungen des Vertrags. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auf den Vertrag uneingeschränkt anwendbar.
Artikel 3: ANGEBOTE
- Alle Angebote, Preislisten usw. sind unverbindlich, sofern sie keine von Arli angegebene Annahmefrist enthalten. Enthält ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dieses von der Gegenpartei angenommen, ist Arli berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Annahme von Arli zu widerrufen.
- Arli ist berechtigt, die mit der Vorbereitung, Entwicklung und Bereitstellung des Angebots verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, sofern Arli die Fälligkeit und Höhe dieser Kosten zuvor schriftlich angegeben hat.
- Von Arli gezeigte und/oder bereitgestellte Muster und Modelle sowie Angaben zu Farben, Größen und sonstigen Beschreibungen in Arlis Broschüren, Werbematerialien, auf Websites oder in sozialen Medien sind so genau wie möglich, dienen jedoch nur zu Illustrationszwecken. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Arli behält sich ausdrücklich das Recht vor, (auch) während der Laufzeit seines Informationsmaterials, einschließlich Katalogen, Angeboten, Werbeaktionen usw., Änderungen an seinem Produkt vorzunehmen.
Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags
- Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag nur zustande:
- durch Annahme eines Angebots durch die Gegenpartei;
- durch schriftliche Auftragsbestätigung einer Bestellung der Gegenpartei (mündlich oder schriftlich), die nicht auf einem Angebot beruht;
- weil Arli tatsächlich einen Auftrag der Gegenpartei ausführt.
- Die Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder sonstigen Mitteilungen zwischen den Parteien vor Abschluss der Vereinbarung, unabhängig davon, inwieweit diese von der Vereinbarung abweichen oder ihr widersprechen.
- Ungeachtet der vorstehenden Absätze dieses Artikels behält sich Arli das Recht vor, Bestellungen abzulehnen. Die Gegenpartei wird über eine solche Ablehnung informiert, mit oder ohne Angabe von Gründen. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich auf das Konto der Bank oder des Kreditkartenunternehmens zurückerstattet, von dem die Zahlung stammt.
- Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags sind erst nach schriftlicher Zustimmung von Arli gültig. Arli ist nicht verpflichtet, Änderungen und/oder Ergänzungen eines Vertrags zu akzeptieren und kann den Abschluss eines separaten Vertrags verlangen. Arli ist berechtigt, der Gegenpartei alle mit der Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Verpflichtungen und Vereinbarungen mit Untergebenen oder Vertretern von Arli sind für Arli gegenüber der Gegenpartei nur dann bindend, wenn und soweit diese Verpflichtungen und/oder Vereinbarungen von Arli gegenüber der Gegenpartei schriftlich bestätigt oder bestätigt wurden.
Artikel 5: PREISE & PREISÄNDERUNGEN
- Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – exklusive Verpackungs-, Transport- und Lieferkosten (im weitesten Sinne) sowie exklusive Umsatzsteuer und/oder sonstiger staatlich erhobener Abgaben jeglicher Art.
- Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Lieferung des Produkts der Selbstkostenpreis des bestellten Produkts, die verwendeten Materialien, Erhöhungen und/oder Löhne, Arbeitsbedingungen oder Sozialbestimmungen durch die Regierung und/oder die Gewerkschaften geändert werden, ist Arli berechtigt, diese Erhöhungen an die Gegenpartei weiterzugeben.
Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, so hat der Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung und der Inrechnungstellung innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. - Wenn zwischen den im vorhergehenden Artikel genannten Daten eine neue Preisliste von Arli und/oder seinen Lieferanten herausgegeben wird und/oder in Kraft tritt, ist Arli berechtigt, der Gegenpartei die darin angegebenen Preise in Rechnung zu stellen oder die Bestimmungen des vorhergehenden Artikels anzuwenden.
Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, so hat der Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung und der Inrechnungstellung innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. - Ändert die Regierung den Umsatzsteuersatz, erfolgt eine Abrechnung zwischen den Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Alle Forderungen von Arli gegenüber der Gegenpartei sind in den folgenden Fällen sofort fällig und zahlbar:
- wenn Arli nach Abschluss des Vertrags von Umständen Kenntnis erlangt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, liegt dies ausschließlich im Ermessen von Arli;
- wenn Arli bei Vertragsabschluss von der Gegenpartei die Stellung einer Sicherheit für die Leistung im Sinne von Artikel 5.3 verlangt hat und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder nicht ausreicht;
- im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Konkursantrags oder der Zahlungseinstellung der Gegenpartei oder – sofern die Gegenpartei eine natürliche Person/ein Verbraucher ist – wenn das Natural Persons Debt Restructuring Act (WSNP) auf die Gegenpartei anwendbar wird.
Artikel 6: LIEFERZEIT
- Angegebene Lieferzeiten und Fristen, innerhalb derer das Produkt geliefert werden muss, sind stets nur Richtwerte und stellen niemals eine Frist dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt Sie unter keinen Umständen zu einer Entschädigung. Im Falle einer verspäteten Lieferung des Produkts muss Arli daher zunächst schriftlich über den Verzug informiert und ihm in Absprache mit Arli eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt werden.
- Die von Arli angegebene Lieferzeit beginnt, wenn Einigkeit über alle (technischen) Einzelheiten besteht, alle erforderlichen Daten und dergleichen im Besitz von Arli sind und alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung des Vertrags erfüllt sind.
- Bei der Festlegung der Lieferzeit geht Arli davon aus, dass sie die Bestellung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Umständen ausführen kann.
- Weichen die Umstände von den Arli zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Umständen ab, kann Arli die Lieferzeit um den Zeitraum verlängern, der zur Erfüllung des Vertrags unter den geänderten Umständen erforderlich ist. Können die Arbeiten dadurch nicht in den Zeitplan von Arli integriert werden, werden sie ausgeführt/abgeschlossen, sobald es der Zeitplan von Arli erlaubt.
- Setzt Arli seine Verpflichtungen aufgrund einer Vertragsverletzung der Gegenpartei aus, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Aussetzung. Können die Arbeiten dadurch nicht in den Zeitplan von Arli integriert werden, werden sie ausgeführt/abgeschlossen, sobald es der Zeitplan von Arli erlaubt.
- Arli gerät nach Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist oder nach einer Verlängerung der Lieferfrist gemäß den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels nur dann in Verzug, wenn sie von der Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine Frist von mindestens einem (1) Monat zur Lieferung eingeräumt wurde und auch diese Frist nicht innerhalb dieser Frist eingehalten wird. Im Falle einer Kündigung hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Überschreitung der letztgenannten Frist ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Arli und/oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen.
Artikel 7 LIEFERUNG, TRANSPORT UND RISIKO
- Die Lieferung innerhalb der Niederlande erfolgt ab einem Nettowarenwert von 250,00 € zzgl. MwSt. frei Haus an die angegebene Adresse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Gegenpartei ist für die Richtigkeit der von ihr oder von Dritten, wie z. B. Endkunden, angegebenen Lieferadressen verantwortlich. Alle damit verbundenen (zusätzlichen) Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
- Wenn das Produkt in Raten geliefert wird, wird jede Lieferung als separate Transaktion betrachtet.
- Arli hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, indem es die Produkte dem Vertragspartner oder einem vom Vertragspartner benannten Dritten, wie z. B. einem Endkunden, zum vereinbarten Zeitpunkt in seinem Lager oder dem Lager eines von Arli beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt hat. Der Lieferschein und/oder die dazugehörigen Anlagen des Spediteurs, die vom Vertragspartner oder einem Dritten oder in dessen Namen unterzeichnet wurden, stellen einen vollständigen Nachweis für die Lieferung der auf dem Lieferschein und/oder den dazugehörigen Anlagen aufgeführten Produkte durch Arli dar.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei der Abnahme der Produkte mitzuwirken. Lehnt die Gegenpartei die Annahme der zur Lieferung angebotenen Produkte ab oder erweist sich die Lieferung der angebotenen Produkte als unmöglich, lagert Arli die betreffenden Produkte nach Mahnung an die Gegenpartei für fünfzehn (15) Werktage ab Angebotsdatum an einem Ort ihrer Wahl. Nach Ablauf dieser Frist ist Arli nicht mehr verpflichtet, die von der Gegenpartei bestellten Produkte für die Gegenpartei bereitzuhalten und ist berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Die Gegenpartei bleibt jedoch verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, indem sie die betreffenden Produkte auf Arlis erste Aufforderung zum vereinbarten Preis abnimmt, während die Gegenpartei außerdem verpflichtet ist, Arli alle Schäden zu ersetzen, die aus der früheren Verweigerung der Annahme der betreffenden Produkte durch die Gegenpartei entstehen, einschließlich Lager- und Transportkosten.
- Die Lieferung erfolgt einmalig an die vom Vertragspartner angegebene Adresse, auch wenn das bestellte Produkt vom Vertragspartner an mehrere Adressen geliefert werden soll. Der Vertragspartner garantiert die Erreichbarkeit des Bestimmungsortes/Abladeorts und ist für das Abladen verantwortlich. Das Abladen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners und gegebenenfalls durch dessen Personal mit Unterstützung und unter Anleitung des Fahrers von Arli. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Arli ist berechtigt, von der Gegenpartei eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung hinsichtlich der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen zu verlangen, bevor mit der Lieferung des Produkts fortgefahren wird.
- Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gehen Export- und Importzölle, Zollabfertigungskosten, Steuern und sonstige staatliche Abgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung der Produkte durch Arli zu Lasten der Gegenpartei.
- Wenn die Lieferung des Produkts aufgrund von Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Arli liegen, nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen kann, ist Arli berechtigt, der Gegenpartei die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Alle Kosten, die Arli auf Wunsch der Gegenpartei entstehen, werden vollständig von der Gegenpartei getragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Arli ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages Dritte einzuschalten.
- Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Produkten geht auf die Gegenpartei über, sobald diese in den tatsächlichen Besitz der Gegenpartei oder eines von ihr beauftragten Vertreters (einschließlich eines Spediteurs) gelangen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Produkte werden von oder im Namen von Arli unversichert transportiert, es sei denn, die Gegenpartei fordert Arli rechtzeitig auf, die Produkte während des Transports auf Kosten der Gegenpartei zu versichern (und/oder es ist im Vertrag etwas anderes vorgesehen).
- Arli kann für den Transport der Produkte Verpackungen verwenden. Diese Kosten trägt die Gegenpartei. Die Gegenpartei hat Anspruch auf Erstattung dieses Betrags, sofern sich die Verpackung in gutem Zustand befindet – dies liegt im Ermessen von Arli. Nach Erhalt der zurückgesendeten Verpackung prüft Arli nach eigenem Ermessen, ob der Zustand der Verpackung für eine Erstattung des Wertes ausreicht. Falls und soweit Arli die Verpackung ablehnt, erhält die Gegenpartei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rückgabe der Verpackung eine entsprechende Mitteilung von Arli. Reklamiert die Gegenpartei dies nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ablehnung der Verpackung, ist Arli berechtigt, die Verpackung zu vernichten.
- Die Gegenpartei ist berechtigt, die gemäß Absatz 13 dieses Artikels zurückzugebende Verpackung gegen Verpackungen für neu zu liefernde Produkte umzutauschen, anstatt eine Zahlung zu erhalten. In diesem Fall berechnet Arli keine Verpackungskosten für die zu liefernden Produkte. Für den Umtausch gelten die gleichen Regeln bezüglich der Ablehnung wie in Absatz 13 dieses Artikels.
Artikel 8: ZAHLUNG
- Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung der Rechnung von Arli innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
- Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
Dieser Artikel gilt nicht, wenn die Gegenpartei ein Verbraucher ist. - Wenn eine Rechnung nach Ablauf der im vorherigen Artikel genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde, dann:
- Arli ist berechtigt, der Gegenpartei ab diesem Zeitpunkt einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % in Rechnung zu stellen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist; und
- Arli ist berechtigt, der Gegenpartei Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zuzüglich 2 % in Rechnung zu stellen, ohne dass hierfür eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Teile eines Monats gelten in diesem Zusammenhang als volle Monate;
- alle weiteren offenen Rechnungen sind ebenfalls sofort fällig und zahlbar.
- Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, ist Arli lediglich dazu berechtigt, die gesetzlichen Zinsen im Sinne von Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen und der oben genannte Kreditbeschränkungszuschlag fällt nicht an.
- Zusätzlich zu den im vorherigen Artikel genannten Rechten ist Arli auch berechtigt, von der Gegenpartei alle außergerichtlichen Kosten einzufordern, die durch die Nichtzahlung (oder verspätete Zahlung) entstehen. Diese Kosten werden gemäß der Tabelle für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, werden die außergerichtlichen Kosten erst fällig, nachdem die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Verbraucher von Arli schriftlich in Verzug gesetzt wurde, die berechneten außergerichtlichen Kosten innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag nach der Zustellung dieses Schreibens an den Verbraucher zu zahlen. - Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Arli berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner hinsichtlich der Lieferung des Produkts auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist oder eine von Arli akzeptierte Sicherheit geleistet wurde. Arli kann eine solche Sicherheit auch verlangen, wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bestehen.
- Zahlungen der Gegenpartei werden stets zunächst zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und außergerichtlichen Kosten und erst dann zur Begleichung der ältesten offenen Rechnungen verwendet, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 9: EIGENTUMSVORBEHALT
- Das von Arli gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Vertragspartners aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Arli. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für Arli erkennbar zu halten und/oder sie voneinander und von anderen im Besitz des Vertragspartners befindlichen Gegenständen getrennt aufzubewahren.
- Das von Arli gelieferte Produkt, das gemäß dem vorstehenden Artikel unter Eigentumsvorbehalt steht, darf nur im normalen Geschäftsverkehr weiterverkauft werden. In anderen Fällen ist die Übertragbarkeit des Produkts gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen. Solange das Produkt noch unter Eigentumsvorbehalt steht, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, das Produkt zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.
- Arli ist berechtigt, von der Gegenpartei die Bestellung eines Pfandrechts an dem gelieferten Produkt gemäß Artikel 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen, wenn die Gegenpartei ihrer Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises und etwaiger Nebenkosten nicht nachkommt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei der Bestellung des Pfandrechts mitzuwirken. Arli ist auch dann berechtigt, wenn die Gegenpartei das gelieferte Produkt vor vollständiger Bezahlung verarbeitet, verändert oder anderweitig in Besitz nimmt und dadurch ihr Eigentumsvorbehalt erlischt.
- Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass sie diesen nicht nachkommen wird, ist Arli berechtigt, das gelieferte Produkt, das unter dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Eigentumsvorbehalt steht, bei der Gegenpartei oder bei Dritten, die es für die Gegenpartei verwahren, abzuholen oder abholen zu lassen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diesbezüglich uneingeschränkt mitzuwirken, andernfalls wird für jeden Tag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtwerts des Vertrags fällig. Das Recht von Arli, darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
- Die Gegenpartei verpflichtet sich auf erste Anfrage von Arli:
- das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme bereitzuhalten;
- alle Ansprüche der Gegenpartei gegenüber Versicherern in Bezug auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Weise an Arli zu verpfänden;
- die Forderungen, die die Gegenpartei gegebenenfalls gegen ihre Gegenpartei beim Weiterverkauf des von Arli unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkts erwirbt, an Arli in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebenen Weise zu verpfänden; und
- auf andere Weise bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die Arli zum Schutz seiner Eigentumsrechte an den Produkten ergreifen möchte und die die Gegenpartei nicht unangemessen bei der normalen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit behindern.
- Im Falle einer Lieferung von Produkten an die Gegenpartei in einem anderen Gebiet als den Niederlanden gilt – sofern und sobald sich diese im Gebiet des betreffenden Landes befinden – hinsichtlich der betreffenden Produkte zusätzlich zu dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Eigentumsvorbehalt nach niederländischem Recht ein vergleichbarer Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des betreffenden Landes, vorausgesetzt, dass hinsichtlich des Vertrags gemäß Artikel 20 ausschließlich niederländisches Recht gilt.
Artikel 10: Geistiges Eigentumsrecht
- Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Urheberrechte, Modellrechte, Patente und Markenrechte (nachfolgend: „geistige Eigentumsrechte“) in Bezug auf alle Daten (wie Berichte, Dokumente, Zeichnungen, Bilder, Materialien, technische Beschreibungen, Designs usw.) und Produkte, die Arli der Gegenpartei liefert oder anderweitig zur Verfügung stellt, gehören ausschließlich Arli oder seinen Lizenzgebern.
- Erst nach Zahlung des Arli aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags geschuldeten Betrags steht der Gegenpartei ein Nutzungsrecht in Bezug auf das Vorgenannte zu.
- Sollten im Rahmen der Vertragserfüllung Rechte an geistigem Eigentum entstehen, liegen diese ausschließlich bei Arli. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Arli alle notwendigen Handlungen zur Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum an Arli und/oder zur Registrierung und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum zu Gunsten von Arli vorzunehmen. Der Vertragspartner ermächtigt Arli unwiderruflich, alle entsprechenden Dokumente, einschließlich einer Übertragungsurkunde, in seinem Namen zu unterzeichnen, unbeschadet seiner Verpflichtung, dem Vorstehenden auf erstes Anfordern nachzukommen.
- Die Gegenpartei darf keine Änderungen an den Daten und Produkten vornehmen, auf denen geistige Eigentumsrechte von Arli oder seinen Lizenzgebern beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bezeichnungen von Handelsnamen und/oder Marken.
- Die Gegenpartei darf die von Arli gelieferten oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellten Daten und Produkte, einschließlich der daran enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Arli weder verwenden noch offenlegen.
- Im Falle eines Anspruchs eines Dritten im Zusammenhang mit dem Produkt oder den geistigen Eigentumsrechten von Arli, unabhängig davon, ob dieser Anspruch gegen die Gegenpartei und/oder direkt gegen Arli gerichtet ist, liegt es ausschließlich bei Arli, zu bestimmen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Arli und/oder die Gegenpartei auf diesen Anspruch reagieren.
- Die Gegenpartei stellt Arli von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Daten beziehen, die die Gegenpartei Arli zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 11: Untersuchung, Beschwerdefrist und Verjährungsfrist
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch drei (3) Werktage später, auf sichtbare Mängel und/oder Schäden zu prüfen oder diese Prüfung durchzuführen, nachdem Arli dem Vertragspartner die Verfügbarkeit der Produkte mitgeteilt und Arli hierüber schriftlich informiert hat. Nach Ablauf der vorgenannten Frist können diese Mängel nicht mehr reklamiert werden.
- Versteckte Mängel müssen innerhalb von zehn (10) Tagen, spätestens jedoch zwölf (12) Monate nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist können diese Mängel nicht mehr gemeldet werden.
- Reklamationen zu Rechnungen müssen Arli ebenfalls innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich vorgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Vertragspartner genehmigt.
- Eventuelle Reklamationen berühren nicht die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei.
- Alle rechtzeitigen und berechtigten Beschwerden werden gemäß dem nachstehenden Artikel gelöst.
Dieser Artikel gilt für Verbraucher nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Artikel 12: GARANTIEN UND AUSNAHMEN
- Arli verpflichtet sich im Rahmen der folgenden Bestimmungen, Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Fertigstellung vorhanden waren, aber erst innerhalb von drei (3) Monaten nach Lieferung und/oder Fertigstellung auftreten, kostenlos zu beheben und/oder zu ersetzen. Dieser Zeitraum variiert je nach Produktkategorie, beträgt jedoch immer mindestens drei (3) Monate. Wenn und soweit ein Produkt mit einer Herstellergarantie geliefert wird, liegt die Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz des Artikels ausschließlich beim Importeur oder Hersteller, woraufhin Arli den Artikel an den Importeur oder Hersteller sendet. Arli wird die Interessen der Gegenpartei nach besten Kräften vertreten, ist jedoch nicht für den Zeitraum verantwortlich, innerhalb dessen der Importeur oder Hersteller die Reparatur oder den Ersatz sicherstellt.
- Die im vorhergehenden Artikel beschriebene Verpflichtung erstreckt sich nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe nicht erkennbar waren und unter normalen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßer Verwendung des Produkts auftreten. Sie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unzureichende Wartung durch die Gegenpartei, ohne schriftliche Zustimmung von Arli vorgenommene Änderungen, von der Gegenpartei durchgeführte Reparaturen oder normale Abnutzung oder Mängel zurückzuführen sind, für die die Gegenpartei haftet.
- Sofern es sich bei der gelieferten Ware um naturbelassene Ware handelt, kann diese geringfügige Verunreinigungen aufweisen. Diese geringfügigen Verunreinigungen stellen keinen Mangel dar.
- Bei äußerlichen Mängeln, die auf die Art und Qualität der verwendeten Materialien zurückzuführen sind (z. B. Schwindrisse), besteht für den Vertragspartner kein Reklamationsrecht, es sei denn, diese Mängel sind auf die Verwendung minderwertiger Materialien oder auf eine unsachgemäße Verwendung bzw. Anwendung der Materialien durch Arli zurückzuführen.
- Standardspezifikationen sind für Arli nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wobei eine nach allgemeiner Auffassung angemessene Toleranz gilt, die etwa 10 % nicht übersteigt.
- Geringe Abweichungen in Größe, Farbe, Oberfläche, Struktur und sonstige geringfügige Mängel stellen keinen Grund für eine Haftung und/oder Beanstandung dar.
Artikel 13: HAFTUNG
- Die Haftung von Arli aufgrund eines zurechenbaren Mangels ist in jedem Fall auf die Behebung der festgestellten Mängel oder die ordnungsgemäße Lieferung bzw. Erbringung der vereinbarten Arbeiten beschränkt, und zwar bis zu einem Höchstwert des Rechnungsbetrags, der dem Vertragspartner hierfür in Rechnung gestellt wurde.
- Mit Ausnahme des vorherigen Artikels haftet Arli nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Umweltschäden, Einkommens- oder Gewinnverluste, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
- Die oben genannten Haftungsbeschränkungen von Arli gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Arli, seinen Direktoren oder seinen faktischen Geschäftsführern zurückzuführen ist.
- Die Gegenpartei muss Arli den Schaden oder Mangel so schnell wie möglich, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Auftreten des Schadens oder Mangels schriftlich melden. Schäden oder Mängel, die Arli nicht innerhalb der genannten Frist gemeldet werden, berechtigen nicht zu einer Entschädigung/Reparatur, es sei denn, die Gegenpartei kann nachweisen, dass sie Arli den Schaden oder Mangel nicht früher hätte melden können. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, beträgt die in diesem Artikel genannte Verjährungsfrist ein (1) Jahr.
- Nur wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass Arli trotz der Bestimmungen der ersten beiden Absätze dieses Artikels für einen Schaden haftet, ist die Haftung auf den Ersatz des direkten Schadens beschränkt, und zwar bis zu einem Höchstbetrag, der dem Wert des Vertrags entspricht. Handelt es sich bei dem Vertrag (hauptsächlich) um einen langfristigen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der vorgenannte Betrag auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Entschädigung (ohne Mehrwertsteuer) festgelegt, d. h. auf das Jahr, in dem der Schaden oder Mangel aufgetreten ist. In keinem Fall übersteigt die Gesamtentschädigung für direkte Schäden den Betrag, den Arlis Versicherer diesbezüglich zahlt. Falls und soweit aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der vorgenannten Versicherung erfolgt, ist die Gesamtentschädigung für direkte Schäden auf 50.000 € (fünfzigtausend Euro) begrenzt. Unter direkten Schäden im Sinne dieses Artikels wird ausschließlich verstanden:
- die angemessenen Kosten, die der Gegenpartei entstehen, um sicherzustellen, dass Arlis Leistung dem Vertrag entspricht;
- angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens anfallen, sofern sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieses Artikels bezieht;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden angefallen sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieses Artikels geführt haben.
- Die Gegenpartei stellt Arli von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Erfüllung des Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, gilt dieser Artikel nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Arli haftet nicht für (die Folgen von) bereitgestellten Ratschlägen, technischen Daten oder Anweisungen.
- Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse oder Beschränkungen hinsichtlich der gesetzlichen Haftung von Arli gelten nicht, wenn es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher handelt.
Artikel 14: HÖHERE GEWALT
- Im Falle einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags seitens Arli und/oder seitens der von Arli mit der Vertragserfüllung beauftragten Dritten/Lieferanten ist Arli berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen von ihr festzulegenden angemessenen Zeitraum auszusetzen oder den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag schadensersatzlos aufzulösen. Tritt der vorgenannte Fall nach teilweiser Vertragserfüllung ein, ist die Gegenpartei verpflichtet, ihre (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Arli gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.
- Zu den Umständen, die eine nicht zurechenbare Nichterfüllung seitens Arli darstellen, zählen: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder die Androhung solcher; Maschinenausfälle; Störungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse; Betriebsstörungen aufgrund von Feuer, Unfällen oder anderen Vorfällen; Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien und deren Folgen; Naturereignisse, unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung bei Arli, seinen Lieferanten oder von Arli mit der Erfüllung des Vertrags beauftragten Dritten eintritt.
Artikel 15: Auflösung
- Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte zur (teilweisen) Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, es sei denn, es wurde eine Kündigung gemäß dem nachstehenden Artikel vereinbart. Die in diesem Artikel enthaltenen Ausschlüsse oder Beschränkungen hinsichtlich der künftigen Befugnis zur Kündigung des Vertrags gelten nicht, wenn die Gegenpartei ein Verbraucher ist.
- Eine Kündigung durch die Gegenpartei ist nur mit Zustimmung von Arli möglich. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, Arli neben einer Entschädigung in Höhe von mindestens einem Drittel des Vertragswerts die Abnahme bereits bestellter Produkte, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis zu zahlen. Die Gegenpartei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Kündigung und stellt Arli diesbezüglich schadlos.
- Arli ist berechtigt, den Vertrag mit der Gegenpartei durch schriftliche Mitteilung ohne weitere vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder weitere Lieferungen einzustellen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein, unbeschadet aller ihr zustehenden Rechte, wenn die Gegenpartei trotz ordnungsgemäßer Inverzugsetzung schuldhaft einer ihr obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt.
- Unbeschadet der Bestimmungen der übrigen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der zwischen der Gegenpartei und Arli geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass es gegebenenfalls einer Inverzugsetzung bedarf, zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf vorläufigen Zahlungsaufschub stellt oder durch Pfändung, Vormundschaft oder auf andere Weise die Verfügungsmacht und/oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf ihr Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Treuhänder oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Nachlassschulden an. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Arli in irgendeiner Weise nicht unverzüglich nachkommt, werden alle ihre Schulden gegenüber Arli aufgrund irgendeiner Verpflichtung sofort und in voller Höhe fällig und zahlbar.
- Im Falle einer Kündigung werden bereits vom Vertragspartner gezahlte Beträge niemals zurückerstattet. Darüber hinaus behält sich Arli das Recht vor, Schadensersatz wegen zurechenbarer Nichterfüllung zu verlangen.
Artikel 16: PRODUKTE DRITTER
- Sofern Arli Produkte Dritter an den Vertragspartner liefert, gelten für diese Produkte die Geschäftsbedingungen des Dritten, sofern Arli den Vertragspartner hierüber schriftlich informiert hat. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen abweichende Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen werden von Arli zur Verfügung gestellt. Sofern die Geschäftsbedingungen des Dritten aus irgendeinem Grund auf die Beziehung zwischen Arli und dem Vertragspartner nicht anwendbar sind, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 17: VERTRAULICHKEIT
- Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen übereinander, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander oder aus anderen nicht öffentlichen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn eine Partei dies angegeben hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
- Ist eine Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder gerichtlich benannte Dritte weiterzugeben, und kann sich diese Partei nicht auf ein gesetzlich oder gerichtlich anerkanntes oder zulässiges Recht auf Geheimhaltung berufen, so ist diese Partei nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet und die andere Partei ist nicht berechtigt, den Vertrag wegen eines hierdurch entstehenden Schadens zu kündigen.
Artikel 18: SONSTIGES
- Arli erklärt, bei der Durchführung des Vertrags alle relevanten Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Sofern und soweit im Rahmen der Durchführung des Vertrags personenbezogene Daten für und/oder gemeinsam mit der Gegenpartei verarbeitet werden, schließen die Parteien die hierfür gemäß den Datenschutzgesetzen und -vorschriften erforderlichen Zusatzvereinbarungen ab.
- Arli und die Gegenpartei sind unabhängige Parteien, die nicht befugt sind, sich gegenseitig zu vertreten oder im Namen des jeweils anderen Vereinbarungen zu treffen, Garantien zu geben oder Verpflichtungen einzugehen.
- Die Gegenpartei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Arli keine Rechte und/oder Pflichten aus einem Vertrag mit Arli übertragen (wie in Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erwähnt), abtreten, untervergeben, belasten oder anderweitig darüber verfügen.
- Arli ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder die Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag an einen oder mehrere Dritte zu übertragen. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Vertragspartner dieser Übertragung ausdrücklich zu. Arli wird den Vertragspartner über die Übertragung schriftlich informieren. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, hat dieser die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach der genannten Benachrichtigung zu kündigen.
- Sollte die Gegenpartei aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Forderungen gegenüber Arli haben oder erwerben, ist sie nicht berechtigt, mit diesen Forderungen aufzurechnen. Dieser Verzicht auf das Aufrechnungsrecht gilt auch, wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird.
- Wenn Arli nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Arli in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
- Wenn die Gegenpartei Produkte an Verbraucher liefert, hält die Gegenpartei hiermit die im jeweiligen Land geltenden Verbraucherschutzgesetze ein.
Artikel 19: MARKTPLATZVERBOT
- Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Arli ist es der Gegenpartei (oder einem zum selben Konzern gehörenden oder anderweitig mit der Gegenpartei verbundenen Unternehmen) nicht gestattet, Online-Marktplätze für den Verkauf von Arli-Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum zu nutzen. Ein Online-Marktplatz ist eine kommerzielle Website eines Drittanbieters, die Verkäufer mit Käufern verbindet, um Direktkäufe zu ermöglichen, wie z. B. Amazon, Bol.com, fonQ, Leen Bakker, Blokker oder ähnliche Marktplätze. Der Gegenpartei ist es uneingeschränkt gestattet, Arli-Produkte über ihren eigenen Online-Shop zu verkaufen und/oder Werbewebsites zu nutzen, um potenzielle Kunden auf ihren eigenen Online-Shop zu verweisen.
- Die Gegenpartei muss ihren möglichen Wiederverkäufern eine Beschränkung auferlegen, die der Beschränkung im vorhergehenden Absatz ähnelt.
- Arli ist berechtigt, die Lieferung von Arli-Produkten an die Gegenpartei einzustellen oder vorübergehend auszusetzen, wenn die Gegenpartei oder ihr Wiederverkäufer Online-Marktplätze für den Verkauf von Arli-Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum nutzt.
- Die Gegenpartei wird Arli unverzüglich benachrichtigen, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass eine andere Partei als Arli Arli-Produkte über Online-Marktplätze im Europäischen Wirtschaftsraum vertreibt. Erlangt die Gegenpartei Kenntnis davon, dass ihr Wiederverkäufer Arli-Produkte ohne Arlis vorherige schriftliche Zustimmung über Online-Marktplätze im Europäischen Wirtschaftsraum vertreibt, wird die Gegenpartei (i) die Belieferung des Wiederverkäufers einstellen oder vorübergehend aussetzen und (ii) den angemessenen Aufforderungen von Arli nachkommen, die Einhaltung der Vorschriften durch den Wiederverkäufer durchzusetzen.
Artikel 20: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Für alle Verträge zwischen Arli und der Gegenpartei gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten zwischen Arli und der Gegenpartei werden dem zuständigen Gericht im Bezirk vorgelegt, in dem Arli seinen Sitz hat. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, ist das gesetzlich zuständige Gericht zuständig.
Artikel 21: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNG VON LANGFRISTIGEN VERTRÄGEN
- Arli ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher. Diese Änderungen treten zu dem von Arli angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Arli wird dem Vertragspartner die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig zusenden. Wurde kein Datum des Inkrafttretens mitgeteilt, treten die Änderungen für den Vertragspartner mit der Benachrichtigung in Kraft.
- Besteht zwischen den Parteien ein langfristiger Vertrag, ist Arli berechtigt, den/die Vertrag/Verträge jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Entschädigung.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR BESTELLUNGEN DES VERBRAUCHERS IM FERNVERKAUF
Die folgenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Fall, dass ein Vertrag im Wege eines Fernabsatzvertrags zwischen dem Verbraucher und Arli zustande kommt. Sollten die vorstehenden Bestimmungen mit den nachstehenden Bestimmungen in Konflikt stehen, haben die nachstehenden Bestimmungen Vorrang. In allen anderen Fällen bleiben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar.
Artikel 22: Widerrufsrecht und Rückgabe
- Für Produkte, die der Verbraucher im Fernabsatz direkt bei Arli bestellt, gilt eine Bedenkzeit, wie im zweiten Absatz des Artikels beschrieben.
- Die bestellten Produkte sind nach Erhalt auf etwaige Fehler, Mängel oder Schäden zu prüfen. Diese sind Arli innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt per E-Mail an info@dutchhomecompany.com zu melden. Der Verbraucher kann auch das auf der Arli-Website verfügbare „Muster-Widerrufsformular“ verwenden. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht auch durch eine eindeutige Erklärung ausüben.
- Das Widerrufsrecht gilt nicht für personalisierte Produkte (d. h. Produkte, die auf Grundlage der vom Verbraucher bereitgestellten Spezifikationen hergestellt wurden) und/oder Produkte, die mit anderen Artikeln vermischt wurden.
- Wenn der Verbraucher die Bestellung rechtzeitig widerruft und gegebenenfalls die bestellten Produkte zurücksendet, kann er diese gegen andere Produkte umtauschen oder sich den Kaufpreis gegebenenfalls einschließlich der an Arli gezahlten Versandkosten erstatten lassen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 5. Behält der Verbraucher einen Teil der Produkte, erhält er lediglich den Kaufpreis der zurückgegebenen Produkte erstattet, nicht jedoch die Versandkosten.
- Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem fristgerechten Widerruf des Verbrauchers und gegebenenfalls nach Erhalt der zurückgesendeten Produkte durch Arli wird Arli die für die ursprüngliche Bestellung verwendete Bank oder das Kreditkartenunternehmen anweisen, dem Verbraucher den bereits gezahlten Betrag (einschließlich etwaiger Standardversandkosten) zu erstatten. Gegebenenfalls höhere Versandkosten für die vom Verbraucher gewählte ursprüngliche Lieferung von Arli an den Verbraucher als die von Arli angebotene günstigste Standardversandmethode werden von Arli nicht erstattet.
- Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Wenn Schäden aufgrund mangelhafter Versandverpackung entstanden sind oder der Verbraucher die Produkte beschädigt hat, behält sich Arli unbeschadet seiner sonstigen Rechte das Recht vor, die entstandenen Kosten/Schäden vom Verbraucher zurückzufordern.
- Der Verbraucher hat gesetzlich Anspruch auf ein einwandfreies Produkt, das seinen berechtigten Erwartungen entspricht. Arli wird etwaige Mängel schnellstmöglich beheben.
Artikel 23: BESCHWERDEVERFAHREN
- Arli verfügt über ein ausreichend bekanntes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren, siehe den zweiten Absatz des Artikels.
- Beschwerden bezüglich der Erfüllung des Vertrags müssen Arli innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben per E-Mail ( info@dutchhomecompany.com ) übermittelt werden.
- Bei Arli eingereichte Beschwerden werden innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet Arli innerhalb von vierzehn (14) Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
- Der Verbraucher gewährt Arli mindestens vier (4) Wochen Zeit, um die Beschwerde einvernehmlich zu lösen. Kann die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden, entsteht ein Streitfall, der dem im folgenden Artikel beschriebenen Streitbeilegungsverfahren unterliegt.
- Bei Beschwerden, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, besteht die Möglichkeit, Beschwerden über die europäische OS-Plattform ( http://ec.europa.eu/odr ) zu registrieren oder den Streitfall gemäß Artikel 20 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Gericht vorzulegen.
- Eine Beschwerde setzt die Verpflichtungen des Verbrauchers nicht aus, es sei denn, Arli teilt schriftlich etwas anderes mit.
- Wenn Arli eine Reklamation für berechtigt erachtet, wird Arli die gelieferten Produkte nach eigenem Ermessen kostenlos ersetzen, reparieren oder erstatten.